Wer Kann sich an uns wenden?  

                

            

Es können sich  hilfesuchende Privatpersonen selbst oder Angehörige von betroffenen Personen an uns wenden.

Die Angebote von  GE(H)ilfe  richten sich außerdem an:

 

 

- vom Gericht bestellte Betreuer

 

-sozial-psychiatrische Dienste

 

- Fachärzte für Psychiatrie/Psychotherapie

 

-Seniorenheime, die Freizeitbegleitung für ihre Bewohner suchen 

 

- alle Personen, die für behinderte oder von Behinderungen bedrohten Menschen

( ab 18 Jahren ), für Menschen mit besonderen Lebenserschwernissen ( Obdachlose, Haftentlassene, Analphabeten u.a. ) oder für Senioren soziale Begleitungen / Hilfen suchen    



 Wir kümmern uns um die Beantragung von  staatlichen Zuwendungen!

 

 

Wir helfen ebenso Menschen ohne Handicaps, welche aber zum Beispiel nicht wissen, wie man einen Wohngeldantrag stellt oder sonstige soziale Leistungen beziehen kann.